Pflegerische Leistungen werden gemäss den eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Bestimmungen sowie den Verträgen mit den Versicherern abgerechnet. Für bestimmte gesetzlich festgelegte pflegerische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Pflegeleistungen gemäss KVG |
KVG-Tarif pro Stunde1) in Fr. |
Abklärung, Beratung und Anleitung |
76.90 |
Behandlungspflege |
63.00 |
Grundpflege |
52.60 |
Patientenbeitrag für Erwachsene2) |
Maximal Fr. 7.65 pro Tag3) |
Wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung von einer anderen Versicherung übernommen werden, wie z. B. Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung, so entfällt der Patientenbeitrag. Bei Personen, die bei einem Krankenversicherer unfallversichert sind (z. B. Personen ohne Erwerbsarbeit), wird auch ein Unfall gem. KVG (vgl. auch Art. 8 KVG) abgerechnet. Der Patientenbeitrag muss dann erhoben werden.