Tarife


Leistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG)


Pflegerische Leistungen werden gemäss den eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Bestimmungen sowie den Verträgen mit den Versicherern abgerechnet. Für bestimmte gesetzlich festgelegte pflegerische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung notwendig.



Pflegeleistungen gemäss KVG

KVG-Tarif pro Stunde1)

in Fr.

Abklärung, Beratung und Anleitung

76.90

Behandlungspflege

63.00

Grundpflege

52.60

Patientenbeitrag für Erwachsene2)

Maximal Fr. 7.65 pro Tag3)


1) Die Mindesteinsatzdauer beträgt zehn Minuten, danach wird die Zeit in Fünf-Minuten-Einheiten erfasst.

2) Personen unter 18 Jahren bezahlen keinen Patientenbeitrag.

3) Pro fünf Minuten werden Fr. –.64 verrechnet (bis maximal Fr. 7.65 pro Tag). Der Patientenbeitrag ist zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt von der Kundin oder vom Kunden zu bezahlen und wird von der Krankenversicherung nicht zurückerstattet.


Wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung von einer anderen Versicherung übernommen werden, wie z. B. Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung, so entfällt der Patientenbeitrag. Bei Personen, die bei einem Krankenversicherer unfallversichert sind (z. B. Personen ohne Erwerbsarbeit), wird auch ein Unfall gem. KVG (vgl. auch Art. 8 KVG) abgerechnet. Der Patientenbeitrag muss dann erhoben werden.










Пожалуйста, введите свой номер телефона
и мы скоро перезвоним вам

Мы звоним вам на телефон

0:00

Спасибо.
Мы скоро перезвоним.

0615060088

Закрыть